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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Paragraph 1. Die im Rahmen des Gesetzes vom 13. Juli 1992 ermächtigten Fremdenverkehrsämter dürfen in dem Bereich, für den sie zuständig sind, die Reservierung und den Verkauf von jeglicher Art von Leistungen vornehmen, die im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten und dem Empfang von Besuchern stehen, welche im allgemeinen Interesse sind. Sie bieten der Öffentlichkeit Hilfestellung an, indem sie eine Auswahl an Leistungen anbieten. Die Fremdenverkehrsämter sind örtliche Tourismuseinrichtungen, die den Dienstleistern offen stehen, die keine Mitglieder sind und mit ihnen eine Auftragsvereinbarung abgeschlossen haben.
Paragraph 2. Dauer der Leistung: der Kunde, mit dem ein Vertrag über eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen wird, kann sich unter keinen Umständen darauf berufen, bei Ablauf der Leistung weiterhin an dem betreffenden Ort bleiben zu dürfen.
Paragraph 3. Haftung: Das Fremdenverkehrsamt von Cassis, das einem Kunden Leistungen anbietet, ist dessen einziger Ansprechpartner und haftet diesem gegenüber für die Erfüllung der sich aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen ergebenden Pflichten. Das städtische Fremdenverkehrsamt von Cassis kann nicht für Zufälle, höhere Gewalt oder das Einwirken jeglicher Personen haftbar gemacht werden, die mit der Organisation und Abwicklung der Leistung nichts zu tun haben.
Paragraph 4.Reservierungen: Reservierungen werden dann verbindlich, wenn das Fremdenverkehrsamt von Cassis vor dem im Vertrag genannten Datum eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises und ein von dem Kunden unterzeichnetes Exemplar des Reservierungsvertrags erhalten hat.
Paragraph 5. Begleichung des Restbetrags: Der Kunde verpflichtet sich förmlich dazu, dem Fremdenverkehrsamt von Cassis bei Vorlage einer Rechnung den noch geschuldeten Restbetrag der vereinbarten Leistung einen Monat vor deren Beginn zu überweisen. Hat ein Kunde zu dem vereinbarten Zeitpunkt den Restbetrag nicht beglichen, gilt dies als Stornierung seines Aufenthaltes, sofern nicht zuvor etwas Anderes vereinbart wurde.
Paragraph 6.Späte Anmeldung: erfolgt eine Anmeldung weniger als 30 Tage vor Beginn der jeweiligen Leistung, ist der Gesamtbetrag bei Reservierung fällig, sofern nicht zuvor etwas Anderes vereinbart wurde.
Paragraph 7.Gutschein: bei Zahlung des Restbetrags der Rechnung schickt das Fremdenverkehrsamt von Cassis dem Kunden einen Gutschein zu, den dieser dem Dienstleister bei seiner Ankunft aushändigen muss.
Paragraph 8.Ankunft: Der Kunde muss an dem im Vertrag genannten Tag und der dort genannten Uhrzeit erscheinen. Wenn dies nicht möglich ist, er später ankommen wird oder im letzten Moment verhindert ist, ist er dazu verpflichtet, dies dem Fremdenverkehrsamt von Cassis mitzuteilen, und er muss auch den Dienstleister verständigen, dessen Anschrift und Telefonnummer auf dem Gutschein stehen.
Paragraph 9. Stornierung durch den Kunden: alle Stornierungen müssen per Einschreiben an das Fremdenverkehrsamt von Cassis gerichtet werden. Für alle Stornierungen des Kunden erstattet ihm das Städtische Fremdenverkehrsamt von Cassis bereits entrichtete Beträge wie folgt zurück:
Im Fall einer Stornierung, die mehr als 30 Tage vor Beginn der Leistung erfolgt: es werden 10% des Betrags der Leistung einbehalten. Die Geldstrafe kann in diesem Fall jedoch nicht 30 übersteigen. Stornierung zwischen dem 30. und dem 20. Tag (einschließlich) vor Beginn der Leistung: es werden 25% des Betrags der Leistung einbehalten. Bei Stornierung zwischen dem 19. und einschließlich 8. Tag vor Beginn der Leistung werden 50% des Preises der Leistung einbehalten. Bei Stornierung zwischen dem 7. und einschließlich 2. Tag vor Beginn der Leistung werden 90% des Preises der Leistung einbehalten. Erscheint der Kunde einfach nicht, bekommt er nichts zurückerstattet. Verringert sich die Teilnehmerzahl vor Begleichung des Restbetrags, kann es sein, dass die Reisekosten neu berechnet werden.
Paragraph 10. Änderung eines wesentlichen Bestandteils des Vertrags durch das Städtische Fremdenverkehrsamt von Cassis: sieht sich das Städtische Fremdenverkehrsamt von Cassis vor dem vorgesehenen Beginn der Leistung dazu gezwungen, irgendeinen wesentlichen Bestandteil des Vertrags abzuändern, hat der Käufer, nachdem er von dem Verkäufer mittels Einschreiben mit Rückschein in Kenntnis gesetzt wurde, folgende Möglichkeiten, ohne dass damit dem Rechtsmittel auf Ersatz möglicherweise erlittenen Schadens vorgegriffen wird: er kann entweder vom Vertrag zurücktreten und erhält die bereits entrichteten Beträge umgehend und in voller Höhe zurück, oder er erklärt sich mit der Änderung oder dem neuen Ort einverstanden, an dem nach Vorschlag des Verkäufers die Leistung erbracht werden soll: in diesem Fall unterzeichnen die Parteien einen Nachtrag zum Vertrag, in dem die betreffenden Änderungen festgehalten sind. Jegliche Preisverringerungen werden von den möglicherweise noch vom Käufer geschuldeten Beträgen abgezogen, und liegt der von diesem entrichtete Betrag über dem Preis der geänderten Leistung, erhält er die Differenz vor Leistungsbeginn zurück.
Paragraph 11.Ist der Verkäufer nach Leistungsbeginn an der Erbringung der vertraglich vorgesehenen Leistungen gehindert: wird es dem Verkäufer bei bereits begonnener Erbringung der Leistungen unmöglich, einen Großteil der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen zu erbringen, die einen Großteil des vom Käufer bereits entrichteten Betrags ausmachen, schlägt das Städtische Fremdenverkehrsamt von Cassis, ohne dass damit dem Rechtsmittel auf Ersatz möglicherweise erlittenen Schadens vorgegriffen wird, eine Ersatzleistung für die vertraglich vorgesehene Leistung vor und kommt dabei möglicherweise für jeglichen Aufpreis auf; ist die von dem Käufer angenommene Leistung von geringerer Qualität, erstattet ihm das Städtische Fremdenverkehrsamt von Cassis die Preisdifferenz noch vor Ende der Leistung. Kann der Verkäufer dem Käufer keine Ersatzleistung anbieten oder lehnt dieser sie aus vertretbaren Gründen ab, hat Ersterer an Letzteren eine Entschädigung zu entrichten, die sich nach denselben Grundsätzen wie eine Stornierung durch den Verkäufer berechnet.
Paragraph 12. Stornierung durch den Verkäufer: storniert das Städtische Fremdenverkehrsamt von Cassis eine Leistung noch vor deren Beginn, muss es den Käufer mittels Einschreiben mit Rückschein darüber in Kenntnis setzen. Dem Käufer werden dann, ohne dass damit dem Rechtsmittel auf Ersatz möglicherweise erlittenen Schadens vorgegriffen wird, umgehend die bereits entrichteten Beträge in voller Höhe zurückerstattet. Des Weiteren erhält er eine Entschädigung mindestens in Höhe der Geldstrafe, die er hätte entrichten müssen, hätte er zu diesem Zeitpunkt storniert. Diese Bestimmungen kommen dann nicht zur Anwendung, wenn eine gütliche Einigung erzielt werden kann, der zufolge der Käufer die von dem Verkäufer angebotene Ersatzleistung akzeptiert.
Paragraph 13. Abbruch der Leistung: bricht der Kunde die Leistung ab, erhält er nichts zurückerstattet.
Paragraph 14. . Kapazität: der Vertrag wird für eine bestimmte Anzahl von Personen abgeschlossen. Übersteigt die tatsächliche Anzahl der Personen die für die Leistung vorgesehene Aufnahmekapazität, kann der Dienstleister die überzähligen Personen abweisen, vom Vertrag zurücktreten oder für die überzähligen Personen eine Unterbringung anbieten (im letzteren Fall behält das Städtische Fremdenverkehrsamt von Cassis den Preis der Leistung).
Paragraph 15. Versicherung: der Kunde haftet für alle von ihm verursachten Schäden. Wir empfehlen ihm den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Paragraph 16.Hotels: die Preise beinhalten die Miete für das Zimmer und das Frühstück oder die Halb- oder Vollpension. Bezieht der Kunde allein ein Doppelzimmer, hat er einen Einzelzimmeraufschlag zu entrichten.
Paragraph 17. Weitere Leistungen: die auf andere Aufenthalte anwendbaren besonderen Bedingungen verschickt das Städtische Fremdenverkehrsamt von Cassis zusammen mit dem Angebot und der Beschreibung der Leistung.
Paragraph 18. Streitigkeiten: alle Reklamationen bezüglich von Leistungen sind innerhalb von drei Tagen nach Beginn der Leistung schriftlich dem Städtischen Fremdenverkehrsamt von Cassis bekannt zu geben. Können sich die Parteien dauerhaft nicht einigen, kann die Streitigkeit vor die für Qualität zuständige Abteilung des frz. Nationalverbands der Fremdenverkehrsämter und Verkehrsvereine getragen werden, die sich um eine gütliche Einigung bemühen wird.
Für die Schlichtung jeglicher Streitigkeiten hinsichtlich der Anwendung der vorliegenden allgemeinen Bedingungen ist ausschließlich das Gericht der Hauptstadt des Départements zuständig, in dem das Städtische Fremdenverkehrsamt von Cassis liegt. Das Städtische Fremdenverkehrsamt hat bei der Gesellschaft "Generali Assurances" eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Besondere Geschäftsbedingungen
Die Preise verstehen sich ohne Steuern und Abgaben sowie "ab". Je nach Programm können Preiszuschläge anfallen. Die angegebenen Menüs und Uhrzeiten dienen nur der Orientierung. Die Reisekosten gehen zu Ihren Lasten und das Städtische Fremdenverkehrsamt von Cassis kann Ihnen auf Anfrage einen Bus mit Fahrer reservieren. Wirtschaftliche Änderungen können Änderungen der Preise und des Leistungsangebots nach sich ziehen.
Wichtiger Hinweis :die Angaben betreffend der Tagesveranstaltungen und Aufenthalte wurden mit größter Sorgfalt gemacht. Es können jedoch trotzdem Fehler enthalten sein. Alle auf diesen Seiten genannten Preise, Daten und Beschreibungen müssen von uns zum Zeitpunkt der Reservierung erst noch bestätigt werden. Wir machen Sie auch darauf aufmerksam, dass die Illustrationen keinen vertraglichen Wert haben und wir für in keinem Fall dafür haften
Rechtsform: EPIC (öffentliche Einrichtung mit gewerblichem Charakter)– Unternehmensnummer (SIRET) : 431 967 25 60 0022 APE-Code : 633Z
Nr. der Genehmigung: : AU.013.02.0001
Finanzielle Sicherheit: 30 490 de l’APS 15 avenue carnot – 75008 Paris
Berufshaftpflichtversicherung : N° 56648346 bei der Versicherungsgesellschaft Generali France assurances Société Anonyme d’assurances 5, rue de Londres – 75456 Paris