
Klassifizierung Möbel De Tourisme Cassis
Verfahren
- Anmeldung im Rathaus erforderlich auf der Website DeclaLoc‘.
- Beantragen Sie einen Besuch zur Klassifizierung, der nach vorheriger Terminvereinbarung innerhalb von 3 Monaten (außer Juli und August) stattfindet.
- Das Fremdenverkehrsamt klassifiziert Ihre Wohnung und lässt Ihnen den Klassifizierungsbeschluss zukommen (Gültigkeitsdauer: 5 Jahre).
- Das Fremdenverkehrsamt sendet den Klassifizierungsbeschluss an Bouches-du-Rhône Tourisme.
Downloads :
Frau Patricia Moreau (technische Referentin) classement@ot-cassis.com
Quai des Moulins
13260 CASSIS
Tel: +33 (0) 6 32 98 41 99
Ihre Eintragung in das INSEE-Verzeichnis Siena ist obligatorisch und kostenlos und erfolgt bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts, in dessen Zuständigkeitsbereich der Ort der vermieteten Wohnung liegt.
Für die Tätigkeit der nicht-professionellen möblierten Vermietung (LMNP) ist eine Eintragung beim INPI erforderlich.
Um Ihr Unternehmen zu gründen, benötigen Sie folgende Angaben:
- Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Informationen über Ihre Tätigkeit im Bereich der möblierten Vermietung
- Steuersystem (micro BIC oder réel)
- Mehrwertsteuersystem
- Unternehmensform
Möblierte Vermietungen auf impots.gouv.fr
Möblierte Vermietungen auf service-public.fr (Zweitwohnsitz)
Möblierte Vermietungen auf service-public.fr (Hauptwohnsitz)
Seit dem 1. Januar 2015 wird die Kurtaxe auf dem Gebiet der Gemeinde Cassis unabhängig von der Art und Kategorie der Unterkunft real erhoben. Der Erhebungszeitraum ist auf das gesamte Kalenderjahr festgelegt, d. h. vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Seit dem 1. Januar 2017 unterliegen die Unterkünfte der Zusatzsteuer zur Kurtaxe, die vom Conseil Départemental des Bouches Du Rhône eingeführt wurde.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Frau Sabrina CATTEAU s.catteau @ cassis.fr
Weitere Informationen :
